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Wissenswertes zur Gewichte Eichung/Kalibrierung
Kalibrieren von Gewichten
 
Prüfgewichte sind die Normale in der Wägetechnik. Sie werden rückgeführt auf das
nationale Normal das wiederum an das Ur-Kilogramm in Paris angeschlossen ist.
Die Kalibrierung von Gewichtsstücken
Diese Rückführung auf das nationale Normal geschieht bei Prüfgewichten in der
Weise, dass sie in akkreditierten Laboratorien zunächst auf einwandfreie Beschaffenheit geprüft und dann sehr genau gewogen werden. Anschließend wird der Kalibrierschein ausgestellt.
Die Rekalibrierungsintervalle liegen in der Verantwortung des Anwenders.
Vereinfachte Werks- oder ISO- Kalibrierung
Sind bei Prüfgewichten nicht üblich (im Gegensatz zu Waagen).
Amtliche Eichung von Gewichtsstücken
Nur gesetzlich zugelassene Gewichtsgrößen und Bauformen können amtlich
geeicht werden. Der Eichschein kostet einen Aufpreis. Die Nacheichfristen sind
gesetzlich vorgeschrieben.
Allgemeines über Prüfgewichte
1. Das Ordnungsschema
Die Standards für Prüfgewichte sind heute international durch die bewährte
"OIML"-Empfehlung R111 (=Organisation Internationale de Métrologre Lègale)
geregelt.
Dieses Ordnungsschema hat 7 Fehlergrenzenklassen (=Genauigkeitsklassen) die
sich streng hierarchisch im Toleranzverhältnis 1:3 abstufen.
E1 ist die genaueste und M3 die gröbste Genauigkeitsklasse.
2. Die Fehlergrenzen (=Genauigkeitstoleranzen)
Die Toleranzwerte der Tabelle geben an, wieviel ein Gewicht schwerer oder
leichter als der Nennwert sein darf. Sie gelten also nach Plus und Minus.
Die Fehlergrenzen stufen sich streng hierarchisch im Toleranzverhältnis 1:3 ab.
3. Kennzeichnung der Prüfgewichte nach OIML
Kalibrierschein für Prüfgewichte
1. Vorbemerkungen
Jedes meßtechnisch einwandfreie Prüfgewicht kann kalibriert werden.
Hersteller oder Bauform sind nebensächlich.
Es können auch Sondergewichte mit „ungeraden“ Gewichtswerten
(z.B. 1.043.68 g) oder andere Maßeinheiten wie Newton und
nichtmetrische Gewichte kalibriert werden.
Der Kalibrierschein ist fester Bestandteil einer jeden Kalibrierung und
wird stets ohne zusätzliche Kosten mitgeliefert.
Prüfgewichte müssen zum Kalibrieren ins Labor eingesandt werden.
Hierzu muss unbedingt das Original-Gewichtsetui verwendet werden.
DKD-kalibrierte Prüfgewichte dürfen zum Eichen und Nacheichen von
Waagen verwendet werden, wenn sie die Vorschriften für eichfähige
Gewichte einhalten. Dies ist bei den einschlägigen  Herstellern
von Gewichten der Fall.
2. Inhalt des Kalibrierscheins
2.1 Allgemeiner Teil
Hier wird bestätigt:
2.2 Meßtechnischer Teil
Nach einem genau definierten und präzisen Wägeverfahren werden
festgestellt:
3. Die Rekalibrierungsintervalle
Ihre Festlegung liegt in der Verantwortung des Anwenders.
Je nach Nutzungshäufigkeit und Sicherheitsbedürfnis sind Rekalibrierungs-
Intervalle zwischen 6 Monaten und 2 Jahren üblich.
Generelle Empfehlung ist 1 Jahr.
Die passenden Prüfgewichte zu einer Waage
1. Zur Prüfung einer Waage werden eines oder mehrere Prüfgewichte benötigt.
Diese Prüfgewichte müssen kalibriert sein. Im einfachsten Fall genügt ein
Prüfgewicht.
Mit diesem können die wichtigsten meßtechnischen Prüfungen wie Wägebereich,
exzentrische Last auf der Wägeplatte und Reproduzierbarkeit vorgenommen
werden.
Bei der Überprüfung der Richtigkeit (= Linearität) werden zusätzliche Prüfgewichte
(meist 3) benötigt.
2. Die richtige Gewichtsgröße (= Nennwert) bei der Auswahl des passenden
Prüfgewichtes für eine Waage.
Wird mit nur einem Prüfgewicht geprüft, orientiert man sich an der Höchstlast
(Max) oder an der größten Justierstelle der Waage (wird meist in Verbindung mit
„CAL“ im Display angezeigt).
Regel:
Der Gewichtswert des Prüfgewichts sollte größer seine als 80% des gesamten
Wägebereiches.
Prüft man auch die Richtigkeit (=Linearität) der Waage, so empfiehlt sich
eine Gewichtskombination mit der Abstufung der Prüfgewichte in % der Höchstlast
(Max) wie folgt: 25 / 50 / 75 / 100 % von Max.
3. Die richtige Fehlergrenzenklasse (=Genauigkeitsklasse) bei der Auswahl der
passenden Prüfgewichte für eine Waage. Diese ergibt sich aus nachstehendem
Schaubild über die Auflösung dieser Waage.
Die Auflösung ergibt sich zu:
Auflösung = Höchstlast / kleinster ablesbarer Ziffernschritt d
Für Prüfgewichte mit Nennwerten kleiner als die Höchstlast, z. B. für die Prüfung
der Richtigkeit (=Linearität) dieser Waage, bleibt man in derselben
Fehlergrenzenklasse, die sich über die Auflösung aus dem Schaubild ergibt.
Das heißt: Hat man einmal für eine Waage die richtige Fehlergrenzenklasse
gewählt, ist diese für alle Prüfgewichte passend.
4. Beispiel:
Prüfgewicht für eine Präzisionswaage mit Höchstlast (Max) 520 g und kleinstem
ablesbarem Ziffernschritt d = 0,01 g = 10 mg
Größte Justierstelle der Waage ist 500 g, also Nennwert des Prüfgewichtes 500 g.
Auflösung 52 000 d korrespondiert im obigen Schaubild mit der Fehlergrenzklasse
F1
Lösung:
Man benötigt ein kalibriertes Prüfgewicht der Fehlergrenzenklasse F1
mit Nennwert 500 g.
Zur Messung der Richtigkeit (=Linearität) dieser Waage wendet man die Regel
nach Abschnitt 2 an und errechnet
In der Praxis rundet man diese Werte, um mit insgesamt 4 Prüfgewichten in der
Fehlergrenzenklasse F1 auszukommen.
Lösung:
Zweckmäßig sind 4 kalibrierte F1 Prüfgewichte mit den Nennwerten
50 g, 100 g, 200 g und 500 g.
5. Kontrollmöglichkeiten
Die Berechnung des oder der Prüfgewichte nach den Abschnitten 2 und 3 kann mit
der nachstehenden Tabelle überprüft werden.
* OIML = Organisation International de Métrologie Légale
 
            

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