Eichpflicht für Viehwaagen

Sheep loaded into a trailer.

Sollten in Ihrem Betrieb Angaben zum Lebendgewicht von Schlachtrindern erfasst oder protokolliert werden, weist die Agrarmarkt Austria (AMA) insbesondere auf die Mindestvoraussetzungen gemäß Punkt 5.4.1 der Neufassung der Richtlinie für die Durchführung der Klassifizierung hin, wie sie im Verlautbarungsblatt der AMA Nr. 1/2012 (Klassifizierungsrichtlinie) festgelegt sind. Demnach muss die für die Lebendverwiegung verwendete Waage geeicht […]