Nacheichung 2025 fällig?
Waagen, welche 2023 erworben oder zuletzt geeicht wurden, müssen in den meisten Fällen 2025 gesetzlich nachgeeicht werden. Als Anwender sind Sie gemäß MEG für die rechtzeitige Nacheichung verantwortlich. Bei abgelaufenen Messmitteln können behördliche Maßnahmen ergriffen werden. Vermeiden Sie dies, indem Sie Ihre Waagen rechtzeitig zum Eichservice anmelden!
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