Wissenswertes zur Waagen Eichung / Kalibrierung

Kalibrieren  / Justieren /  Eichen von Waagen

Bei Waagen unterscheidet man zwischen
Justieren und Kalibrieren.
Beim Justieren wird meist ein Messpunkt – in unserem Fall beispielsweise der
Wiegebereich einer Waage - exakt eingestellt. Dies ist notwendig aus gerätespezifischen
Gründen wie Temperaturänderungen, sonstigen Umgebungsbedingungen, Einfluss der
Erdanziehung und anderen.
Beim Kalibrieren wird die Richtigkeit einer Messgröße – in unserem Fall die
Waagenanzeige - festgestellt.
Bei Waagen bedient man sich in beiden Fällen eines oder mehrerer Prüfgewichte.
Jede elektronische Waage liefert nur dann korrekte Ergebnisse, wenn sie richtig justiert/
kalibriert wurde. Erst durch die dokumentierte Kalibrierung wird eine elektronische
Waage zum Messgerät, z. B. in qualitätsrelevanten Prozessen.
Das Kalibrieren von Waagen ist in der Regel ein überschaubarer Prozess.
 
Eine
vereinfachte Routine-Prüfung wird vielfach vom Anwender selbst durchgeführt.
Oft bedient er sich nur eines einzigen Prüfgewichtes entsprechender Genauigkeit, das der
Waage beigegeben ist.
 
ÖKD Kalibrierungen
werden in der Wiegetechnik häufig in Verbindung
mit Wartungsarbeiten durchgeführt.
 
Die Kalibrierintervalle
sind je nach Sicherheitsbedürfnis sehr unterschiedlich.
Sie reichen von der täglichen Routine- Kontrolle durch den Anwender bis hin zu
jährlichen Intervallen im Rahmen von Wartungsverträgen. Es gibt keine generellen
Empfehlungen.
Gleichbedeutend zu den Begriffen Kalibrieren und Kalibrierschein sind die Begriffe
Zertifizieren und Zertifikat bzw. Kalibrierzertifikat gebräuchlich. Nicht korrekt ist
Kalibrieren im Sinne des Justierens einer Waage.
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Vergleich: Kalibrieren - Eichen
 
1. Kalibrieren von Waagen
Das Kalibrieren von Waagen ist generell die richtige Prüfmethode
-
in qualitätsrelevanten Prozessen z.B. in Produktion oder Forschung
-
in Prozessen mit hohem Sicherheitsbedürfnis
Jede Waage kann kalibriert werden (im Gegensatz zum Eichen).
Der Anwender regelt in eigener Verantwortung die Rekalibrierungsfristen je
- nach Sicherheitsbedürfnis.
 
2. Amtliche Eichung von Waagen
 
Diese schreibt der Gesetzgeber zwingend vor:
Im geschäftlichen Verkehr, wenn der Preis einer Ware durch Wiegen
bestimmt wird.
Bei der Herstellung von Arzneimitteln in Apotheken sowie bei Analysen im
- medizinischen und pharmazeutischen Labor.
- Zu amtlichen Zwecken wie Ermittlung von Gebühren, Zöllen und Strafen.
- Ferner bei Sachverständigen-Gutachten für Gerichte.
- Bei der Herstellung von Fertigpackungen.
- Geeicht werden können nur eichfähige Waagen.
- Eichfehlergrenzen und feste Nacheichfristen von meist 2 Jahren sind gesetzlich
geregelt
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Waagen im Qualitätsmanagement-System
( ISO 9000ff oder GLP )
 
1. Grundsätzliches zur Qualitätssicherung und Prüfmittelüberwachung
 
1.1
Die Qualitätssicherung ist ein betriebliches Management-System und lässt
sich auf folgenden kurzen Nenner bringen:
„ Sage was Du tust –und tue was Du sagst“.
Sie verfolgt drei Hauptziele:
Verhütung von Fehlern während des Fertigungsprozesses eines Produktes,
damit sein bestimmungsgemäßer Gebrauch nicht beeinträchtigt wird.
Gewährleistung der Produktqualität, die zwei Vertragspartner vereinbart
haben.
Stärkung des Qualitätsbewußtseins der Mitarbeiter.
 
1.2
Die Prüfmittelüberwachung sorgt für das korrekte Funktionieren aller
Messmittel eines Betriebes, bzw. Organisation im Rahmen des
Qualitätssicherungs-Systems.
 
2. Allgemeine Spielregeln der Prüfmittelüberwachung
 
2.1
Maßgebend ist das Qualitätssicherungs-Handbuch des Betriebes bzw. der
Organisation.
DIN EN ISO 9001:2000 sagt unter Punkt 7.6 „Lenkung von Überwachungs- und
Messmitteln“ in Abschnitt a), dass Messmittel in festgelegten Abständen
oder vor Gebrauch kalibriert werden müssen.
Im Klartext: Der Betrieb bzw. Organisation hat für alle Waagen im
qualitätsrelevanten Bereich eindeutige Vorgaben.
Er hat aber auch einen eigenverantwortlichen Gestaltungsspielraum, wie er
seine betriebliche Messtechnik einrichten will. Er selbst legt zusammen mit
seinen Abnehmern und Messmittellieferanten die Richtlinien hierfür fest.
 
2.2
Die Prüfmittelüberwachung (z.B. von Waagen) muss periodisch durchgeführt,
dann dokumentiert und archiviert werden. Dabei wird am besten in drei
Schritten vorgegangen
Nach welchen Kriterien muss ein Messgerät geprüft werden? Hier ist
zwischen der einfachen Routine-Prüfung durch den Anwender selbst, einer
Werks- oder ÖKD-Kalibrierung
unterscheiden. Festlegung durch den Betrieb entsprechend dem
Sicherheitsbedürfnis und eventueller Vorgaben.
Wie häufig ist diese Prüfung durchzuführen?
Niederlegung des Prüfungsergebnisses in einem Protokoll.
Aufbewahrungspflicht dieser Prüfunterlagen:
Bei ISO 9000ff 10 Jahre
Bei GLP 30 Jahre
 
3. Die Waage im qualitätsrelevanten Prozess
 
3.1
Korrekte Wiegeergebnisse sind in vielen Prozessen in hohem Maße
qualitätsentescheidend.
Die Wiegetechnik hat deshalb in der Prüfmittelüberwachung eine große
Bedeutung. Diese sorgt für das korrekte Funktionieren aller Waagen im
Rahmen des QM-Systems.
 
3.2
Die Labor-Präzisionswaage - Ein Praxisbeispiel
Sie ist im Laboreinsatz ein „Prüfmittel“, z. B. bei Analysen.
 
3.3
Die Messunsicherheit ist eine Entscheidungshilfe dafür, ob sich eine Waage
für die in einem Prozess geforderte Genauigkeit eignet.
Siehe DIN EN ISO 9001:2000 Kapitel 7.6 Anmerkung „Für Anleitung siehe
DIN ISO 10012.“ Hier ist unter Kapitel 4.6 die Messunsicherheit
festgeschrieben.
 
3.4
Bei der Auswahl der passenden Waage geht man zweckmäßigerweise von
der gewünschten Analysengenauigkeit aus.
 
Beispiel
:
Einwaage 1.000 g, geforderte Analysengenauigkeit 0,1%, also 1 g. Die
Messunsicherheit der Waage soll mindestens 3 mal kleiner sein, also ± 0,3 g.
Diese erreicht man unter guten Laborbedingungen in der Regel mit einer
Waage deren Ablesbarkeit 0,1 g beträgt.
Ist die Meßunsicherheit einer Waage nicht bekannt, kann man sich wie folgt
helfen:
Faustregel: Ablesbarkeit der Waage mindestens 5-10 mal besser als die
geforderte Analysengenauigkeit. Dabei gehe man sicherheitshalber von den
ungünstigsten Bedingungen aus.
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Rückführbarkeit auf das nationale Normal
Generell richtiges Messen setzt weltweit einheitliche und gleiche Bezugsgrößen voraus,
also
internationale Normale.
Zu den ältesten internationalen Normalen zählt das Ur-Kilogramm
  •  Es wird in Paris
aufbewahrt. Genaueste Kopien von diesem Primär-Normal werden von den einzelnen
Staaten als
nationale Normale aufbewahrt.
 
Die
Werksnormale für Waagen sind Prüfgewichte. Diese sind nach einer strengen
Genauigkeits- Hierarchie in einer lückenlosen Kette an dieses nationale Normal
angeschlossen. Nur eine einwandfreie Rückführung auf das nationale Normal garantiert je
nach Hierarchiestufe die erforderliche Genauigkeit einer Messung. Deshalb ist es
zwingend, dass eine einwandfreie Rückführung im Kalibrierschein dokumentiert ist.
Nur so lässt sich gleichbleibende Qualität aufrecht erhalten.
Die unterschiedlichen Genauigkeitsanforderungen in den einzelnen Hierarchie-Stufen
haben zu verschiedenen Klassen von Prüfgewichten geführt.
Siehe "Wissenswertes zur Gewichte Eichung / Kalibrierung''
 
 
 
 
Messunsicherheit
 
Die Messunsicherheit einer Waage ist ein objektives Maß für ihre Genauigkeit und damit
eine korrekte Aussage für ihre angemessene Verwendung.
Die Eignung einer Waage für einen bestimmten Prozess ist bei bekannter
Messunsicherheit sehr einfach und sicher festzustellen.
Eine optimale Auswahl der richtigen Waage spart Kosten, denn zu hohe Messgenauigkeit
ist unnötig teuer.
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